Wir bieten in- und ausländischen Medienunternehmen eine umfassende und breite Beratung in allen Fragen des Film- und Medienrechts. Schwerpunkte liegen insbesondere im Filmvertragsrecht (Produktions- bzw. Koproduktionsverträge von Fernsehserien und Kinofilmen), im Lizenzvertragsrecht (in den Bereichen Vertrieb, Fernsehen, Home-Entertainment und Merchandising), im Urhebervertragsrecht (Optionsverträge zum Erwerb von Stoffrechten, Verträge mit Schauspielern und Kreativen sowie Produktionspersonal), bei Kooperationsverträgen zwischen internationalen Filmproduktionspartnern, im Lizenzvertrieb, in der Filmfinanzierung und Filmförderung unter Einschluß der Abwicklung von Subventionsverhältnissen, im Markenschutz und Urheberrechtsschutz, bei der Absicherung von Filmproduktionen durch Completion Bonds, Presales und Versicherungen und schließlich in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen von Medienfirmen, insbesondere die rechtliche Ausgestaltung von Filmfonds.
Über besondere Expertise verfügt die Kanzlei bei grenzüberschreitenden Akquisitionen von Filmproduktions- und Filmvertriebsunternehmen. Die Anwälte der Kanzlei blicken auf diesem Gebiet auf Erfahrungen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Korea, Ungarn und den USA zurück. Ein weiterer ausgeprägter Erfahrungsschwerpunkt liegt in der Gründung, Gestaltung und Abwicklung von Filmfonds.
Die Beratung durch die Kanzlei erfolgt im internationalen Kontext. Wir sind bei vielen internationalen Filmfinanzierungen und -produktionen tätig gewesen. Das internationale Selbstverständnis unserer Mandanten und unserer Anwälte erleichtert dies. Der Kanzleigründer Dr. Malmendier ist Mitglied des Aufsichtsrats der Studio Babelsberg AG und verfügt darüber über wertvolle Einblicke in die deutsche und internationale Filmindustrie unter Einschluß der Filmförderung.