Bankwesen, Kreditaufsicht, FinTech



Seit langem berät unsere Anwaltssozietät Banken, Finanzinstitute, Börsen und börsennotierte Gesellschaften zu allen Fragen des Bank- und Finanzaufsichtsrechts. Die Beratungsgebiete umfassen insbesondere das Kreditwesengesetz, das Aktienrecht und das Wertpapierhandelsrecht.

Seit einigen Jahren liegt ein besonderer Fokus unserer Anwaltssozietät auf den sich schnell entwickelnden FinTech-Markt: Der Finanzsektor hat schon früh die Bedeutung digitaler Entwicklungen erkannt und in rasantem Tempo neue IT-gestützte Anwendungen entwickelt. In der Praxis geht es vorrangig darum, in der Internetwirtschaft bereits erprobte Geschäftsmodelle auf den Vertrieb von Finanzprodukten zu übertragen. Dabei begleiten wir unsere Mandanten von der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle über die Kreierung neuer Finanzprodukte bis zur Implementierung im regulatorischen Umfeld.

Die digitalisierungsgetriebene Transformation der Finanzbranche stellt unzählige neue Rechtsfragen und erfordert fundierte Kenntnisse der regulatorischen, wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen. Dank unserer Expertise auf diesem Gebiet können wir jeden Business-Case schnell und effizient einer Lösung zuführen. Unser Beratungs-Know-how umfasst – neben klassischen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen – den digitalen Zahlungsverkehr, Blockchain-Technologien, White Label Lösungen, das Recht kryptographischer Währungen, der Tokenization, Algorithmisierung und künstliche Intelligenz sowie Crowdfunding und Crowdinvesting.