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„Neuköllner Modell“: Neue Daumenschrauben für bauwillige Investoren

Im Berliner Bezirk Neukölln gilt seit dem Beschluss des Bezirksamts vom 25. Februar 2020 das sog. „Neuköllner Modell“: Der Bezirk erteilt bei Wohnungsbauvorhaben ab sofort Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne und des Baunutzungsplans 1961 auf Grundlage von § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nur noch dann, wenn der Bauherr sich in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Bezirk zu Gegenleistungen verpflichtet.

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Berliner Mietendeckel: Alle Fakten, die jetzt wichtig sind

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 30. Januar 2020 das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)“ beschlossen, welches am 23. Februar 2020, einen Tag nach seiner Bekanntmachung, in Kraft treten wird.

Der „Mietendeckel“ ist das in Berlin derzeit wohl juristisch und politisch am meisten diskutierte Thema. 

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Am 20. Februar 2020 veranstaltet Malmendier Legal im Deutschen Bundestag gemeinsam mit dem Bundestagabgeordneten und früheren Berliner Justizsenator Thomas Heilmann von der CDU-/CSU-Fraktion eine hochkarätige und exklusive Veranstaltung zum Berliner Mietendeckelgesetz. Vieles spricht dafür, daß das Gesetz den verfassungsgerichtlichen Überprüfungen nicht Stand halten wird. Ist das Gesetz wirtschaftlich und sozialpolitisch sinnvoll? Oder verhindert es gerade das, was die Lage auf dem Wohnungsmarkt am effektivsten verbessern würde, nämlich die Schaffung von mehr Wohnraum? Wie reagieren Investoren und städtische Wohnungsbaugesellschaften auf das Gesetz? Was müssen Sie als Vermieter oder Mieter beachten? Was passiert, wenn das Gesetz nun nachträglich für verfassungswidrig erklärt wird?