Vergaberecht und Beschaffungswesen



Seit 1998 beraten unsere Anwälte auf dem Gebiet des Vergaberechts. Wir verfügen sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Sektorenauftrageber und für Auftragnehmer über umfassende Kenntnisse im Vergaberecht. Die Tätigkeit reicht von der Begleitung der Ausschreibung und der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Betreuung des Vergabeverfahrens und der Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für öffentliche Auftraggeber bis zur treuhänderischen Durchführung von Vergabeverfahren. Der Rechtsschutz unter Einschluß gerichtlicher Vergabenachprüfungsverfahren ist Bestandteil unserer Expertise. Wir beraten auch im Ausland zum Europäischen Vergaberecht.

Konfliktprävention und Konfliktmanagement, ggf. auch in der Form von Vergabenachprüfungsverfahren, sind – sowohl auf Seiten von Bietern als auch auf Seiten der öffentlichen Hand – ebenfalls Gegenstand der Tätigkeit.