Privatisierungen und öffentlich-private Partnerschaften



Nachdem insbesondere in Frankreich und Großbritannien zahlreiche Aufgaben der Daseinsvorsorge und öffentliche Bau- und Infrastrukturvorhaben auf private Unternehmen übertragen wurden, hat auch Deutschland damit begonnen, Infrastruktur und öffentliche Gebäude unter Einbeziehung privater Wirtschaftsunternehmen zu finanzieren, zu bauen und zu betreiben. Dies betrifft nicht nur den Fernstraßenbau, wo unsere Anwälte seit Jahren nennenswerte Erfahrungen aufbauen konnten. Auch kleinere Vorhaben werden inzwischen unter Einbeziehung Privater erfolgreich verwirklicht.

Die Anwälte der Kanzlei wurden sehr frühzeitig mit Privatisierungen befasst und konnten bei Großprojekten – wie zum Beispiel dem neuen Flughafen BBI Berlin Brandenburg International – Expertise aufbauen. Zu unserem Beratungsangebot gehört die Begleitung von Aufgaben-, Organisations- und Vermögensprivatisierungen der öffentlichen Hand, die Entwicklung von Modellen für Outsourcing und Contracting-Out, die Gestaltung von Public Private Partnerships und Privatfinanzierungsmodellen, die Entwicklung intelligenter Betreibermodelle, aber auch die Beratung privater Unternehmer, die solche Kooperationen mit der öffentlichen Hand eingehen.